Geschwindigkeitsverstoß und Messfehler

Eine der häufigsten Aufgaben eines Verteidigers in einem Ordnungswidridgkeitenverfahren: Die Suche nach einem Messfehler bei dem Vorwurf „Geschwindigkeitsverstoß“.

Heute geht es um ein häufig eingesetztes Messgerät bei dem Versuch des Nachweises von Geschwindigkeitsverstößen: Das Gerät Poliscan Speed FM1. Es handelt sich um eine leichte Fortentwicklung des Gerätes PoliscanSpeed. Der Hersteller heißt Vitronic GmbH (mit Sitz in Wiesbaden).

Geschwindigkeitsmessung falsch?

Die Verteidigung hat hier bestimmte Maßgaben zu beachten, um die Messung mit Erfolg angreifen zu können. So beinhaltet die Gebrauchsanweisung des verwendeten Systems hinsichtlich der Anforderungen an den Messplatz unter anderem, dass dieser so nahe wie möglich an der Fahrbahn liegen muss. Und der Aufstellort eben (im Sinne von waagerecht) zur Fahrbahnoberfläche ausgerichtet sein muss. Häufig ist es aber so, dass der Abstand des Messgerätes vom Fahrbahnrand im Einsatzprotokoll nicht eingetragen wird. Dies führt dazu, dass sich die Einhaltung der zu beachtenden Bedingungen (in Form der Bedienungsanleitung) nicht beurteilen lässt.

Gleiches gilt für eine häufig nicht aktenkundig gemachte Beachtung der Vorgaben für die Inbetriebnahme des Messgerätes (Selbsttest/Displaytest). Weiterhin ist häufig im Messprotokoll der Vermerk zu finden, dass laut Protokoll die Messeinheit den Seitenabstand zur Straße automatisch einrichten soll. Dies ist selbstverständlich nicht der Fall.

Messfehler bei Geschwindigkeitsverstoß

Diese Messfehler können dazu führen, dass eine Geschwindigkeitsmessung nicht verwertet werden darf. Ergebnis: Das Verfahren ist einzustellen bzw. der Betroffene ist freizusprechen. Es darf nicht zur Verhängung von Punkten in Flensburg, einer Geldbuße sowie eines Fahrverbot kommen.

Die Verteidigung muss daher immer darauf achten, dass nicht etwa nach Aktenlage verurteilt wird, sondern zumindest der Messbeamte geladen wird. Wenn dies – wie so häufig nicht – passiert, kann wie gesagt auch nicht verurteilt werden. 

Wenn Sie Fragen zur Verteidigung gegen einen Geschwindigkeitsverstoß haben, nehmen Sie gerne Verbindung mit unserem Büro auf. Ganz einfach unter info@ra-hartmann.de.