Manipulierter Verkehrsunfall

Heute geht es um Indizien für einen manipulierten Unfall. Das LG weist die Klage in diesem Fall ab!

Das Landgericht Mönchengladbach hat mit Urteil vom 7. Juni 2025 (Az. 12 O 282/19) entschieden, dass eine Versicherung nicht für Schäden aufkommt, wenn ein Verkehrsunfall manipuliert wurde. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen angeblichen Parkschaden geltend gemacht, doch das Gericht stellte fest, dass der Unfall inszeniert war.

Das Gericht berücksichtigte bei der Bewertung mehrere Indizien, die erfahrungsgemäß auf einen gestellten Unfall hindeuten. Dafür sprachen im vorliegenden Fall u.a.:

  1. Der ungewöhnliche Unfallhergang: Der Kläger behauptete, ein parkendes Fahrzeug sei beim Vorbeifahren beschädigt worden. Solche Unfälle sind technisch schwer nachvollziehbar und werden oft bei gestellten Unfällen gewählt
  2. Die ungewöhnliche Unfallörtlichkeit und -zeit: Der Unfall ereignete sich in einer wenig befahrenen Seitenstraße zur Abendzeit, was typisch für manipulierte Unfälle ist.
  3. Die fiktive Schadensabrechnung: Der Kläger rechnete den Schaden auf Gutachtenbasis ab, obwohl solche Schäden in der Regel mit geringeren Kosten behoben werden können.

Der Kläger konnte die Verdachtsmomente des Gerichts nicht ausräumen. Da die Versicherung letztendlich nachweisen konnte, dass der Unfall manipuliert war, wurde die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei der Schadensmeldung an die Versicherung ehrlich zu sein. Manipulierte Unfälle können nicht nur zu einer Ablehnung der Schadensregulierung führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu zählen beispielsweise:

• Rückforderung bereits gezahlter Beträge: Falls die Versicherung schon bezahlt hat, kann sie das Geld zurückfordern
• Kündigung der Versicherung: Versicherer können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kündigen.
• Strafrechtliche Konsequenzen wie Versicherungsbetrug (§ 263 StGB): Freiheits- oder Geldstrafe, abhängig von Schadenshöhe und Tatumfang
• Zivilrechtliche Folgen wie Haftung für Folgeschäden
• Schadensersatzansprüche: Geschädigte Personen können zivilrechtlich Ansprüche geltend machen
• Probleme beim Abschluss zukünftiger Versicherungen: Versicherungen prüfen bei Neuverträgen, ob Betrugstatbestände vorliegen

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