Mietwagenkosten für 43 Tage nach Unfall!

In bestimmten Fällen können Mietwagenkosten nach einem Unfall für einen langen Zeitraum, in diesem Falle für 43 Tage nach dem Unfall, gofordert werden.

Zunächst zum Grundsätzlichen. Nach einem (unverschuldeten) Unfall kann der Geschädigte einen Mietwagen auf Kosten des Schädigers (bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) anmieten. Verzichtet er hierauf, kann Nutzungsausfall gefordert werden. Dies können erhebliche Summen werden. Lesen Sie weiter.

Wenn auf Grundlage eines Gutachtens abgerechnet wird, beträgt die angemessene Dauer hierfür in der Regel 14 Tage. Was aber, wenn dann eine Reparatur durchgeführt wird, und diese sich dann verzögert.

In dem Fall, den das AG Lübeck zum Aktenzeichen 26 C 560/18 am 4.10.18 entschieden hat, waren dies sage und schreibe 43 Tage. Und zwar, obwohl der Sachverständige eine Reparaturdauer von lediglich acht Tagen prognostiziert hatte.

Der Kläger habe mit der Nutzung des Mietfahrzeuges über 43 Tage nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Nachdem er sein Fahrzeug in die Hände der Reparaturwerkstatt gegeben hatte, war die Durchführung der Reparatur seinem Einfluss entzogen. Es habe einen Reparaturablaufplan gegeben. Aus diesem Reparaturablaufplan haben sich keine Anhaltspunkte für den Kläger ergeben, wonach die Reparatur unnötig verzögert worden sei. Das Fahrzeug hat auch nicht etwa für einen längeren Zeitraum unbearbeitet in der Werkstatt gestanden, so dass der Kläger verpflichtet gewesen wäre, die Werkstatt zu wechseln. Es habe nun einmal schlicht länger gedauert, als erwartet.

Da ein plausibler Reparaturablaufplan vorgelegt wurde, fällt die Reparaturdauer, auch wenn sie weit über die im Sachverständigengutachten angegebene Reparaturdauer hinausgeht, in das Werkstattrisiko. Dies sei aber immer von dem Schädiger zu tragen.

Ergebnis: es mussten 43 Tage Mietwagenkosten gezahlt werden.

Dies ist bei Weitem nicht die einzige Konstellation, in der die Versicherer regelmäßig zu erheblichen Zahlungen verurteilt werden. Dies allerdings meist erst nach Androhung bzw. Erhebung einer Zahlungsklage. Freiwillig werden diese Summen leider nicht mehr gezahlt.