Auch heute sollen wieder einige relevante und interessante Entscheidungen von Gerichten rund um den Straßenverkehr kurz dargestellt werden.
Ausbremsen eines Dränglers
Wer Drängler auf der Autobahn durch Bremsen auffahren lässt, erhält bei der Schadensregulierung in der Regel eine Teilschuld angerechnet. Vor dem Landgericht (LG) Hildesheim (A.Z.: 1 S 99/9) wurde in dem hier verhandelten Fall dem Bremser sogar ein Anteil von 60% Schuld zugesprochen.
Unfallmeldung bei der Kfz-Versicherung
OLG Koblenz, A.Z. 10 U 68/00: Wer in einen Unfall verwickelt ist, muss seine Versicherung umgehend benachrichtigen. Die Meldung muss in der Regel innerhalb einer Woche (!) bei der Versicherung eingetroffen sein. Eine Autofahrerin hat mit der Schadensmeldung so lange gewartet, bis sie gerichtlich zur Zahlung des gegnerischen Schadens verurteilt worden war. Bis dahin waren in dem vorliegenden Fall fünf Wochen vergangen (in Koblenz arbeiten die Gerichte dabei noch schnell). Die Versicherung verweigerte die Kostenübernahme des Schadens sodann und bekam vor dem Gericht Recht.
Geplatzter Reifen
Der Käufer eines älteren Wohnwagens erlitt kurz nach dem Kauf des Anhängers einen Unfall, der darauf zurück zu führen war, dass einer der Reifen des Wohnwagens geplatzt war. Ein Gutachter stellte fest, dass die Reifen bereits 20 Jahre alt waren. Der Käufer forderte daraufhin Schadensersatz und bekam von dem OLG Hamm (A.Z.: 32 U 65/98) diesen auch zugesprochen.
Der Verfasser dieses Artikels ist Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Die Kanzlei Dr. Hartmann & Partner betreibt Büros in Berlin und Oranienburg (Tel. 03301 – 53 63 00).