Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall, Anwalt Dr. Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Schadensposten Nutzungsausfallentschädigung nach einem Unfall. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg sprechen die Gerichte einem Geschädigten auch dann Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn er sich kein Ersatzfahrzeug anschafft. Darauf weisen die Versicherungen grundsätzlich nicht hin, und bestreiten häufig sogar, das es diesen Schadensposten gibt. Tatsächlich kann aber Nutzungsausfall für die Zeit verlangt werden, die in dem Gutachten aufgrund dessen abgerechnet worden ist, erscheint. Und zwar ohne Ersatzbeschaffung, ohne ein Folgefahrzeug. Voraussetzung ist natürlich, das der verunfallte PKW nicht mehr fahrtüchtig ist. Dann haben Sie in diesem Fall einen Anspruch, den sie zur Not auch einklagen sollten.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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