Rechtsschutz im Arbeitsverhältnis – was tun bei Kündigung?

Nach Kündigungen verhalten sich viele falsch – kurze Fristen beachten – Rechtsschutz oft kostenlos.

Eine Vielzahl der mittelständischen und größeren Unternehmen hat in den letzten Jahren Arbeitnehmer entlassen und die Statistik zeigt, dass sich diese Entwicklung auch in Berlin und Brandenburg wohl in den nächsten Jahren weiter fortsetzen wird. Kommt dann die Kündigung ins Haus, trifft es den Arbeitnehmer meist unvorbereitet. Und oft stellt sich dem Betroffenen die Frage – warum gerade ich?

Dies ist in der Tat der springende Punkt bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer sogenannten betriebsbedingten Kündigung. Denn diese muss, um Wirksamkeit zu entfalten, nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sozial gerechtfertigt sein. Das heißt der Arbeitnehmer muss in jedem Falle sämtliche in Betracht kommenden Arbeitnehmer miteinander verglichen haben und sodann nachvollziehbar zu dem Ergebnis gekommen sein, dass es der Betroffene ist, der die Kündigung finanziell am besten „verkraften” kann. Zudem spielen die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter eine Rolle. Die volle Beweislast für all dies trägt der Arbeitgeber.
Entsprechendes gilt übrigens im Falle der Kündigung wegen eines angeblichen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers („verhaltensbedingte Kündigung”): Hier muss der Arbeitgeber eine grobe Pflichtverletzung und in der Regel auch eine Abmahnung vorweisen. Dieser Darlegungslast nachzukommen, gelingt dem Betrieb in vielen Fällen nicht. Der Arbeitnehmer kann sich daher oft mit Erfolg gegen die Kündigung wehren oder zumindest eine Abfindung verlangen. Zu beachten ist allerdings, dass das Kündigungsschutzgesetz nur Anwendung findet und das Gesagte daher nur zutrifft, wenn der arbeitgebende Betrieb mindestens zehn Angestellte hat und das in Frage stehende Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten Bestand hatte.
Vermutet der Arbeitnehmer nun, dass seine Kündigung ungerechtfertigt ist, so muss innerhalb drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. (Wichtig zu beachten: Die Frist beginnt erst mit Zugang der Kündigung!) Dies ist keine lange Bedenkzeit und bei Überschreitung verliert der Betroffene seine Rechte. Was viele hier verständlicherweise zögern lässt, sind die entstehenden Kosten. Es sollte daher vorab geklärt werden, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Wenn dies der Fall ist, werden sämtlich Kosten von dieser übernommen. Der Arbeitnehmer hat dann kein Kostenrisiko. Zudem besteht auch im Arbeitsrecht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu bekommen. Diese stellt den Kläger von den Kosten frei, wenn sein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.