Kündigung: Rechtsschutz bei Vorsatz?
Kündigung: Rechtsschutz bei Vorsatz? Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei Vorsatz. Was ist damit gemeint? Wenn ein Rechtsschutz-Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, dann muss der Versicherer nicht für die Kosten der Rechtsverfolgung eintreten. Dazu zählen Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls Sachverständigengebühren. Hierzu hat das OLG Dresden in seinem Beschluss vom 14.10.2019 (Aktenzeichen 4 W 818/19) eine interessante Entscheidung … Weiterlesen