Heute geht es um die Manipulierung des Kilometerzählers bei Autos. Anlass ist eine neu aufgekommene Geschäftsmasche im Internet. Sind sog. „Tachostopper“ legal oder nicht?
Sie werden „Tachostopper“, „Tachohalbierer“ oder auch „Tachofilter“ genannt – die kleinen Mikrochips mit großer Wirkung. Gemeint sind damit Geräte, die den Kilometerstand eines Fahrzeugs ganz nach Belieben und eingestellten Modus manipulieren können. So etwas haben sich vor allem Betrüger zunutze gemacht. Oft wurde und wird durch das Manipulieren des Kilometerstandes beispielsweise über den Wert eines Gebrauchtwagens oder Leasingrückläufers hinweggetäuscht. Denn mit weniger gefahrenen Kilometern (und folglich weniger Verschleiß) lässt sich ein wesentlich höherer Verkaufspreis erzielen.
In Deutschland steht so eine Manipulation von Tachometern jedoch unter Strafe. Bis zur Gesetzesänderung am 18. August 2005 war das Einstellen von Tachos für den privaten Gebrauch erlaubt und musste nur beim Verkauf des betreffenden Fahrzeugs angegeben werden. Seit 2005 ist jedoch jegliche Art der Manipulation auch für den Privatgebrauch verboten. 2017 wurde zudem die EU-Verordnung 2017/1151 zum Schutz vor Tachomanipulation erlassen.
Trotzdem gibt es in vielen Ländern Anbieter solcher Manipulations – Elektronik. Auf der Internetseite eines in den Niederlanden ansässigen Unternehmens heißt es u.a.: „Die Täuschung über den Gesamtkilometerstand Tachoeinstellung wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt… wir bieten eine Tacho-Justierung für den privaten Gebrauch an. Hier sind Sie auf der sicheren Seiten, was das Tacho Recht angeht.
Das ist schlichtweg falsch. Denn jegliche Verfälschung des Tachos – der Gesetzgeber spricht beim Tachometer vom sogenannten „Wegstreckenzähler“ – ist in Deutschland strafbar. Die Straßenverkehrsordnung (§ 22) sieht hier eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor. Meist steht dies in Verbindung mit dem Straftatbestand des Betruges (§ 263 Strafgesetzbuch, StGB). Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sind dabei vorgesehen.
Hier ein paar einfache Tipps zum Schutz vor Tachobetrug:
• Vergleichen Sie den Kilometerstand mit dem Zustand des Fahrzeugs
• Prüfen Sie HU/AU-Belege und Reparaturrechnungen. Darauf wird der Kilometerstand festgehalten
• Prüfen Sie, ob der aktuell angezeigte Wert niedriger ist als der Wert auf Rechnungen oder Aufklebern
• Lassen Sie während der Probefahrt in einer Werkstatt Fehler- und Wartungsintervall-Speicher auslesen
• Sind Sie unsicher, lassen Sie bei dem Fahrzeug einen intensiven Gebrauchtwagencheck durchführen
Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.ra-hartmann.de