Anwesenheitspflicht in der Gerichtsverhandlung?

Im zivilrechtlichen Gerichtsverfahren kann sich der Beteiligte im Regelfall von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, muss also nicht selber kommen. Im Strafverfahren gilt dies nur, wenn zuvor ein Strafbefehl erlassen worden war. In Bußgeldsachen (z.B.: Geschwindigkeitsverstoß) gilt die Vorschrift des § 73 II OWiG. Hiernach entbindet das Amtsgericht den Betroffenen von der Anwesenheitspflicht unter bestimmten Voraussetzungen. … Weiterlesen