Befreiung von der Helmpflicht beim Motorrad

Nach § 21a Abs. 2 StVO muss derjenige, der Krafträder im Straßenverkehr bewegt, die über 20 km/h schnell fahren können, während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Wenn dann der Helm nicht getragen wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 StVG). Nun gibt es aber Ausnahmen von dieser Regel. § 46 Abs. 1 … Weiterlesen