Wann liegt ein „Bedeutender Fremdschaden“ vor, wann droht der Verlust der Fahrerlaubnis?

(Oranienburg) Für die Frage, ob nach einem Unfall der Führerschein verloren geht, ist in zwei Konstellationen der Begriff „Bedeutender Fremdschaden01“ von zentraler Bedeutung. Also desjenigen Schadens, der bei dem Geschädigten entstanden ist. In der ersten Fallgruppe ist es der § 69 II Nr. 3 StGB, der bei der Unfallflucht (§ 142 StGB) per Gesetz regelt, … Weiterlesen