Versicherung darf gegen Willen des Versicherten regulieren

Eine Versicherung kann den Schaden, den ein bei ihr Versicherter verursacht hat, auch ohne dessen Einverständnis regulieren. Sie hat insoweit ein Ermessen, das sie allerdings ordnungsgemäß ausüben muss. So entschied dies das Amtsgericht (AG) München (Aktenzeichen: 343 C 27107/09 – Urteil vom 27.01.2010). Ein Autofahrer wollte mit seinem Pkw aus der Ausfahrt der Parkgarage der … Weiterlesen