Bundesverwaltungsgericht: EU-Führerscheine sind anzuerkennen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6.9.2018 (Aktenzeichen 3 C 31.16) mit deutlichen Worten erneut klargestellt, dass die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einer Gültigkeit von im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis nicht entgegensteht. EU-Führerscheine aus dem Ausland sind anzuerkennen. Der Ausschluss der Inlandsfahrberechtigung aus § 28 Abs. 4 … Weiterlesen