Verkehrsverstoß eines „Gaffers“

Das sogenannte Augenblicksversagen spielt im Straßenverkehrsrecht eine erhebliche Rolle. Die Anordnung eines Fahrverbotes ist nämlich dann nicht angezeigt, wenn ein Verkehrsverstoß nicht auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers, sondern lediglich auf einer augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruht, die jedem sorgfältigen und pflichtbewussten Verkehrsteilnehmer einmal unterlaufen kann. In solchen Fällen des Augenblicksversagens indiziert zwar der in … Weiterlesen