Was tut die Polizei?

Unbekannter Täter bei Straftaten im Straßenverkehr Bei sehr vielen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr hat die Polizei zwar das amtliche Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges ermittelt und damit den formellen Fahrzeughalter, nicht jedoch den Fahrer. Dies reicht für eine Bestrafung des Täters jedoch regelmäßig – zumindest im deutschen Strafrecht – nicht aus. Man nennt das Schuldprinzip … Weiterlesen