Illegale Rennen: BGH verschärft Strafen

Nach einer halsbrecherischen Wettfahrt mit tödlichem Ausgang müssen Autofahrer, die sich mit so genannten getunten Autos illegale Rennen liefern, mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (A.Z. BGH StR 328/08 – Urteil vom 20.11.2008) haben sich zwei Männer, die mit einem getunten Golf und einem Porsche Carrera ein Rennen lieferten, … Weiterlesen