in der Hand ein Mobiltelefon…

Kein Handyverstoß bei der Benutzung von Bluetooth! Bei der Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt droht bekanntlich eine Geldbuße von 60 €, sowie – wichtiger – die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister in Flensburg. Wegen dieses Punktes wird häufig erbittert darum gestritten, ob es im vorliegenden Fall den tatsächlich zu einer „Benutzung“ des Mobilfunkgerätes kam, … Weiterlesen