Psychische Unfallfolgen – wann muss die Versicherung Schmerzensgeld zahlen?

(Oranienburg) Bei jedem Anspruch aus einem Verkehrsunfall muss der Geschädigte darlegen, dass die eingetretenen Unfallfolgen auch auf dem Verkehrsunfall beruhen. Dies gilt nicht nur für Schmerzensgeld aufgrund körperlicher Schäden, sondern in besonderem Maße auch für die psychischen Verletzungen. Heute soll es um die Frage gehen, welche Darlegungen durch den Geschädigten bzw. seinen Rechtsanwalt erfolgen müssen, … Weiterlesen