Die besten Ausreden beim Tatvorwurf Handyverstoß

Manchmal bewegt man sich im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht hart an der Schmunzelgrenze. Beispielsweise die sogenannten Handyverstöße im Straßenverkehr sorgen immer wieder für Diskussionsstoff und kreative Ausreden. § 23 Ia StVO besagt: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. … Weiterlesen