Kein Mobiltelefonverstoß ohne Benutzung

Thema Handyverstoß StVO. Es bleibt dabei: Kein Mobiltelefonverstoß darf vorgeworfen werden, ohne dass es zur Benutzung des Gerätes gekommen ist. Der sogenannte Handyverstoß ist geregelt in § 23 Abs. 1a StVO. Nach der genannten Norm darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information usw. dient, nur benutzt werden, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch … Weiterlesen

Kein Handyverstoß durch bloßes Halten

Für eine Verurteilung wegen eines Handyverstoßes reicht es nicht aus, dass ein bloßes „Halten“ des Gerätes nachgewiesen wird. Viele wissen dies nicht und nehmen falsche Bußgeldbescheide hin. Das Amtsgericht in Celle hatte den Betroffenen wegen vorschriftswidriger Benutzung eines elektronischen Gerätes (Mobiltelefon) beim Fahren eines Pkw zu einer Geldbuße verurteilt. Gleichfalls kommt es in diesen Fällen … Weiterlesen

Bloßes Halten eines Handys: erlaubt!

Das bloße Halten eines Handys bzw. Mobiltelefons ist erlaubt. Heute soll es um die Frage des „Handyverstoßes“ gehen. Immer häufiger werden in letzter Zeit vor deutschen Amtsgerichten (Bußgeldrichter) die sogenannten Handyverstöße verhandelt. Der Grund: Smartphones erfreuen sich immer größerer Beliebtheit, fast jeder hat inzwischen eines. Es ist wohl eine unbestreitbare Tatsache, dass sie auch während … Weiterlesen

Fahren mit Headset: Kein Handyverstoß!

Fahren mit Headset = kein Handyverstoß! Der Fall Folgender interessante Fall ist am 7.7.2016 von dem OLG Hamm entschieden worden. Der Betroffene benutzte als Führer eines PKW ein Mobiltelefon, indem er per Druck auf einen entsprechenden Knopf seines in-Uhr-Headsets das Gespräch annahm und das in-Uhr-Headset, dessen Halterung defekt war, mit der Hand an sein Ohr … Weiterlesen

Die besten Ausreden beim Tatvorwurf Handyverstoß

Manchmal bewegt man sich im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht hart an der Schmunzelgrenze. Beispielsweise die sogenannten Handyverstöße im Straßenverkehr sorgen immer wieder für Diskussionsstoff und kreative Ausreden. § 23 Ia StVO besagt: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. … Weiterlesen