Geblitzt wegen krankem Kind

Die Sorge um ein krankes Kind allein ist noch kein Grund, ein Tempolimit zu missachten. Wenn allerdings die sofortige Hilfe „zwingend erforderlich“ ist, darf ein Autofahrer ausnahmsweise schneller fahren als erlaubt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem Beschluss (Aktenzeichen: 1 Ss 81/05 – Beschl. vom 08.08.2005) entschieden. Im vorliegenden Fall war ein Vater … Weiterlesen