Verwertung des Unfallfahrzeuges

Nach dem Unfall stellen sich viele Fragen, beispielsweise zur Verwertung des beschädigten Fahrzeuges. Wichtig: der Geschädigte darf sein Fahrzeug nach einem Unfall jederzeit verkaufen. Dies unabhängig davon, ob er zuvor Sachverständigengutachten eingeholt hat und dieses der Gegenseite (Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners) vorgelegt hat. Den Geschädigten trifft auch keine Wartepflicht, um dem Haftpflichtversicherer die Gelegenheit zum Nachweis … Weiterlesen