Die Facebook-Falle

In Deutschland gilt das sogenannte Schuldprinzip. Bei Geschwindigkeitsverstößen besagt dies, dass immer der konkrete Fahrer, der durch die Radarkontrolle gefahren ist und bestraft werden soll, ermittelt werden muss. Ansonsten muss das Verfahren eingestellt werden. Es kann NICHT – wie in anderen Ländern – der Halter belangt werden. Die Folge: Spitzfindige Ermittler statten auch mal Nachbarn … Weiterlesen