Falsche Benennung des Fahrers: straflos!

Wenn jemand wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes bestraft werden soll, muss ihm zuallererst mal nachgeweisen werden, dass er am Steuer gesessen hat. Bedenken Sie: niemand muss zu seiner eigenen Verurteilung beitragen, Sie müssen keine Angaben zum Fahrer machen! Was aber viele nicht wissen: auch die falsche Benennung des Fahrers ist straflos. Ertappte Verkehrssünder geben daher oft im … Weiterlesen

Die Facebook-Falle

In Deutschland gilt das sogenannte Schuldprinzip. Bei Geschwindigkeitsverstößen besagt dies, dass immer der konkrete Fahrer, der durch die Radarkontrolle gefahren ist und bestraft werden soll, ermittelt werden muss. Ansonsten muss das Verfahren eingestellt werden. Es kann NICHT – wie in anderen Ländern – der Halter belangt werden. Die Folge: Spitzfindige Ermittler statten auch mal Nachbarn … Weiterlesen