Unfallflucht und Versicherung, Anwalt Dr.Hartmann aus Oranienburg berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Unfallflucht im Straßenverkehr, geregelt in Paragraph 142, Strafgesetzbuch. Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt macht sich nicht nur strafbar. Was viele unterschätzen ist, dass er im Falle des Begehens der Unfallflucht, sein Anspruch auf Leistung aus der Versicherung riskiert, und zwar sowohl aus der eigenen Haftpflichtversicherung als auch aus der Kaskoversicherung.
Denn das Begehen einer Unfallflucht stellt eine schwerwiegende, vorsätzliche Obliegenheitsverletzung dar, sodass die Kaskoversicherung ggf. kürzen kann und die eigene Haftpflichtversicherung regress nehmen kann für das was sie an die Gegenseite, nämlich den Unfallgegener, bezahlt hat.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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