Ansprüche nach Unfall, Dr. Henning Hartmann berät

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.

„Versicherungen kürzen nach einem Unfallereignis sehr häufig die Ansprüche des Geschädigten. Wenn der Geschädigte ein Sachverständigen Gutachten vorlegt, kann er grundsätzlich darauf bestehen, dass der gesamte Betrag, der in diesem Gutachten erscheint, an ihn ausgezahlt wird, und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich reparieren lässt.

Wenn die Versicherung nun kürzt, auf Grundlage eines Alternativ-Gutachtens, so ist dies in aller Regel unzulässig. Wenn auf eine alternative Reparaturmöglichkeit verwiesen wird, dann ist das insbesondere dann unzulässig, wenn der Reparaturbetrieb einen sogenannten Versicherungstarif anbietet, oder auch wenn das Fahrzeug zuvor in einer Fachwerksatt gewartet worden war, oder wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Lebensalter noch nicht erreicht hat, oder wenn der Alternativ-Betrieb mehr als 20 km entfernt ist. Im Ergebnis kann die Versicherung in aller Regel nicht den Anspruch des Geschädigten aus dem Gutachten kürzen. Sie sollten auf eine vollständige Zahlung bestehen.“

Mehr Informationen hier auf der Website oder unter Telefon Nr. 03301-536300 (Oranienburg)

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