Wohnwagen beschädigt ziehendes Auto

Heute geht es um Schadensersatz, wenn ein Wohnanhänger den ziehenden Pkw beschädigt.


Bald beginnt sie wieder, die Saison für Wohnmobile und Wohnwagen (Caravans). Was viele Unterschätze: Das Ziehen eines Wohnwagens ist nicht so einfach, wie es aussieht und nicht selten kommt es dabei zu Unfällen. Besonders ärgerlich ist es, wenn der angehängte Wohnwagen das ihn ziehende Fahrzeug beschädigt. In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall kam ein Gespann aufgrund der Sogwirkung vorbeifahrender Lkws ins Pendeln. Dadurch wurde der Wohnanhänger instabil, schleuderte gegen die hintere rechte Seite des ziehenden Fahrzeugs und beschädigte es erheblich. Diesen Schaden wollte die Klägerin von ihrer Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Die Versicherung lehnte dies jedoch mit dem Hinweis ab, dass es sich bei dem Unfall um einen nicht versicherten Betriebsschaden handele. Das Landgericht wies die Klage der Frau ab, das Oberlandesgericht hingegen gab der Frau Recht. Gegen dieses Urteil legte die Versicherung erfolglos Revision zum BGH ein.

Die Richter waren der Ansicht, dass es sich bei dem Unfall um einen versicherten Unfall und nicht um einen nicht versicherten Betriebsschaden handelt. Denn ein normaler Versicherungsnehmer geht bei einem Pkw mit Wohnanhänger davon aus, dass es sich um zwei Fahrzeuge handelt, auch wenn eine starre Verbindung zwischen beiden besteht. Dies führte dazu, dass der Frau ihr Schaden von der Versicherung komplett ersetzt werden musste. (BGH, Urteil v. 06.03.1996, Az.: IV ZR 275/95).


Bitte bedenken Sie: wenn eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, deckt diese im Streitfall die Kosten ab. Das bedeutet, dass man sich ohne Kostenrisiko durch einen Fachanwalt vertreten lassen kann, um die Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen. Aus meiner Sicht daher eine der wenigen Versicherungen, die man wirklich haben sollte.

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