EU-Führerschein: Aktuelles aus Rumänien

Das Fahren mit einem ausländischen EU-Führerschein in Deutschland ist legal. Den deutschen Gerichten und Führerscheinstellen ist die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Gültigkeit von EU-Führerscheinen denn auch ein Dorn im Auge. Die klare Rechtsprechung des EuGH besagt, dass ein EU-Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wird, in Deutschland uneingeschränkte Gültigkeit hat.

Dies gilt auch, wenn der betroffene Autofahrer zuvor in Deutschland seinen Führerschein verloren hatte und im deutschen Inland keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden hat. Der EuGH hat wiederholt klargestellt, dass auch in Deutschland in diesen Fällen die Entscheidung des ausländischen Staates, die Fahrerlaubnis zu erteilen – und damit die Fahrgeeignetheit zu bejahen – respektiert werden muss.

Aus dieser Situation heraus versuchen neuerdings auf politischer Ebene die deutschen Behörden, Einfluss zu nehmen auf die Vergabepraxis der Führerscheinstellen im Ausland. So ist dem Verfasser dieses Beitrages bekannt, dass derzeit versucht wird, die rumänischen Führerscheinstellen dazu anzuhalten, vor Erteilung einer EU Fahrerlaubnis im Ausstellerstaat (also Rumänien) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei den deutschen Bewerbern durchzuführen. Angeblich soll sogar mit Kürzung von Mitteln gedroht worden sein, wenn die rumänischen Führerscheinstellen sich nicht dem in Deutschland geltenden Standard bei der Überprüfung der Fahreignung (nichts anderes ist die MPU) anpassen.

Nach Einschätzung des Verfassers dieses Beitrags besteht durchaus die Möglichkeit, dass sich diesem Begehren die rumänischen Führerscheinstellen beugen werden. Ob sodann jedoch tatsächlich eine MPU in Rumänien durchgeführt wird, die vom Standard her mit derjenigen in Deutschland vergleichbar ist, wage ich zu bezweifeln. Denn nicht vergessen werden sollte, dass nicht nur ausländische (deutsche) Bewerber hiervon betroffen wären, sondern auch rumänische Staatsbürger aufgrund des Grundsatzes der Gleichbehandlung sich dieser Prozedur unterziehen müssten. Insgesamt dürfte es sich daher bei diesem Ansinnen, die Standards für eine deutsche MPU auch im Ausland durchzusetzen, wohl um einen Sturm im Wasserglas handeln.