EU-Führerschein aus Ungarn und Rumänien

Auch ein EU-Führerschein aus Ungarn oder Rumänien hat grundsätzlich in Deutschland Gültigkeit. Heute sollen einige praktische Hinweise zum Umgang mit wichtigen Fragen gegeben werden.
Denn die Gültigkeit von ausländischen EU-Führerscheinen ist immer wieder Thema. Insbesondere interessiert viele die folgende Frage: Wie schütze ich mich vor dem Vorwurf, dass bei Ausstellung der Fahrerlaubnis nicht das Wohnsitzerfordernis eingehalten wurde? Heute sollen einige Praxishinweise zum Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Verwaltungsbehörden gegeben werden.

 

Grundsatz

Zunächst: EU-Führerscheine sind in Deutschland gültig! Dieser Grundsatz ist immer wieder durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) betont worden. Die deutschen Gerichte haben sich dem inzwischen angeschlossen und mussten in den allermeisten Fällen die Gültigkeit von ausländischen EU-Fahrerlaubnissen akzeptieren.

 

Ausnahmen

Aber wenn den deutschen Staatsanwaltschaften bzw. Führerscheinstellen der Beweis eines Wohnsitzverstoßes gelingt, kann etwas anderes gelten. Dies ist einer der wenigen “Schwachpunkte“, die zur Ungültigkeit eines EU-Führerscheins führen können.

 

Konkret: Tschechien und Polen

In letzter Zeit haben nun häufig Behörden aus Tschechien und Polen entsprechende Wohnsitzverstöße eingeräumt. Man muss nämlich zu wissen, dass nach der Rechtsprechung des EuGH nur unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellerstaat für den Beleg eines Wohnsitzverstoßes herangezogen werden können. Nicht ausreichend ist, wenn die deutschen Behörden Ermittlungen anstellen, aus denen sie meinen darlegen zu können, dass der Betroffene innerhalb der maßgeblichen Frist (185 Tage im Jahr der Ausstellung des Führerscheins) in Deutschland gewesen ist.

 

Alternativen: Ungarn und Rumänien

Was aber ist mit Ländern wie zum Beispiel Ungarn und Rumänien? Hier die Antwort. Führerscheine aus diesen Ländern haben genau so Gültigkeit in Deutschland, wie aus jedem anderen EU-Staat. Aus der Vielzahl meiner Akten ist mir auch noch kein einziger Fall untergekommen, in dem diese Länder (Ungarn und Rumänien) tatsächlich eingeräumt haben, dass bei Ausstellung des Führerscheins gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen worden ist. Ganz anders wie gesagt Tschechien und Polen!

 

Bei der Frage, in welchem man einen EU-Führerschein erwirbt, ist jeder Bürger frei. Wichtig ist eine kompetente Beratung, damit nicht etwa durch vermeidbare Fehler nun die Gültigkeit des EU-Führerscheins Deutschland in Gefahr gerät.

 

Der weitere Ablauf in der Praxis

Zum weiteren Ablauf, nach Erwerb des Führerscheins. Wenn ein EU-Führerschein gemacht wurde, darf der betreffende gesagt unter bestimmten Voraussetzungen damit in Deutschland fahren. Dies wohl gemerkt unabhängig davon, ob er eine zuvor angeordnete MPU in Deutschland bestanden hat. Konkret geht es dann häufig so weiter, dass der betroffene Autofahrer mit seinem EU-Führerschein von der Polizei angehalten wird. Gelegentlich werden dann Verfahren wegen des Verdachts des Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) eingeleitet. Auch die Führerscheinstellen erlassen Feststellungsbescheide, in denen festgestellt wird, dass der Betreffende nicht befugt ist, von der ausländischen EU-Fahrerlaubnis im deutschen Inland Gebrauch machen darf.

 

Wichtiger Hinweis

Ganz wichtig in all diesen Fällen: Wahren Sie die Fristen, um diese Bescheide anzugreifen. Nur wenn durch den Widerspruch gegen den Bescheid der Behörde (bzw. den Einspruch gegen einen Strafbefehl vom Amtsgericht) die Rechtskraft gehindert wurde, darf weiter von der Gültigkeit des Führerscheins ausgegangen werden. In aller Regel haben diese Verfahren Erfolg!

 

Weitere Handlungsmöglichkeiten

Aus anwaltlicher Sicht kann aber noch mehr veranlasst werden, um eine Verfahrenseinleitung von vornherein zu verhindern. Und zwar werden von mir in den Fällen, in denen meine juristische Prüfung ergeben hat, dass der EU-Führerschein gültig ist, juristische Kurzgutachten für den Betroffenen erstellt. Dieses Gutachten hat der Betroffene im Handschuhfach dabei und kann in der Anhaltesituation dem Polizeibeamten darlegen, dass die juristische Prüfung eines Fachanwaltes zu dem Ergebnis geführt hat, dass die Fahrerlaubnis gültig ist. Dieses Gutachten enthält dann auch den Hinweis, dass der Polizeibeamte, der trotz dieses Hinweises ein Verfahren einleitet, sich möglicherweise selber strafbar macht, nämlich wegen der (versuchten) Verfolgung Unschuldiger, § 344 StGB!

 

Kosten

Ein weiterer Hinweis. Um sich künftig in diesen Verfahren gegen Kosten zu schützen, sollte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Dies ist noch möglich, da der Schadensfall, nämlich das vorgeworfene Fahren ohne Fahrerlaubnis, schließlich erst nach Vertragsschluss stattfindet.

 

Haben Sie Fragen hierzu? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter info@ra-hartmann.de