EU-Führerschein trotz offener MPU in Deutschland gültig

Auch wenn die MPU in Deutschland noch vor Neuerteilung offen ist, bleibt es dabei. Der EU-Führerschein ist, trotz offener MPU in Deutschland gültig. Wenn er legal erworben wurde und das Wohnsitzerfordernis eingehalten wurde.

Wenn ein Führerschein (genauer gesagt: die Fahrerlaubnis) in einem EU-Mitgliedsstaat legal erworben, also gemacht wird, darf auch in Deutschland wieder gefahren werden. Denn Deutschland gehört zur EU. Diese Rechtslage ergibt sich bekanntlich aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Und sie ist auch inzwischen anerkannt, auch vor Deutschen Gerichten.

Immer wieder berichten uns Mandanten davon, dass ihre in einem EU-Mitgliedstaat erworbene Fahrerlaubnis bei Verkehrskontrollen in Deutschland von den Polizeibeamten „nicht anerkannt wird“. Mitunter wird sogar der Führerschein (das Dokument) direkt beschlagnahmt. Oder ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird eingeleitet. Doch dürfen die Polizisten und Behörden das? Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Nein! wenn die EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig im EU-Ausland erworben wurde. Auch die Begründung, dass hier in Deutschland ja noch eine MPU („Idiotentest“) offen sei, ist schlichtweg falsch. Selbst der Europäische Gerichtshof (hier mit Urteil vom 26.04.2012, Az.: C-419/10) bestätigte, dass die EU-Staaten untereinander die Fahrerlaubnisse gegenseitig anerkennen müssen. So hat es der Gesetzgeber nun einmal vorgesehen. Eine Beschlagnahme Ihres Führerscheindokuments darf ein Polizist im Übrigen gar nicht vornehmen. Und genau das dürfen Sie dem Polizisten in so einem Fall auch sagen: ein ausländisches Führerscheindokument unterliegt überhaupt nicht der Beschlagnahme des § 94 StPO.

Die Praxis zeigt leider, dass sich immer mal wieder deutsche Behörden mit im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnissen schwertun. Oft wird bei einer EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis auch vom sogenannten „Führerscheintourismus“ ausgegangen. Doch wenn die Fahrerlaubnis im EU-Ausland legal erworben wurde, können die Behörden zweifeln, solange sie möchten.

Betroffenen bleibt oft nur der Rechtsweg. Dieser hat jedoch grundsätzlich Aussicht auf Erfolg. Denn auch wenn einige deutschen Gerichte eine andere Rechtsauffassung zum Thema „EU-Führerschein“ haben: Legal erworben ist und bleibt er gültig.

Wenn Sie selbst betroffen sind oder Fragen dazu haben, lassen Sie sich gern von unserer Kanzlei dazu beraten.
Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.ra-hartmann.de

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