Geblitzt: Fahreridentität „sehr wahrscheinlich“ reicht nicht aus!

Ist aus Sicht des Amtsrichters bei einem Geschwindigkeitsverstoß die Fahreridentität „sehr wahrscheinlich“, so reicht dies nicht für eine Verurteilung aus. Immer wieder ergehen Urteile, die einen Bußgeldbescheid aufheben und den betroffenen Fahrer vor einem Fahrverbot und Punkten in Flensburg bewahren. Heute soll es um einen aktuellen Fall gehen, bei dem es wieder mal um die Identität des Fahrers geht.

Wenn es bei Geschwindigkeitsverstößen um die Frage geht, wer denn nun am Steuer des PKW gesessen hat, wird häufig ein Sachverständiger herangezogen, um die Fahreridentität zu klären. Es handelt sich dann um sogenannte anthropologische Gutachten. Das OLG Oldenburg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem der Sachverständige in der Ausgangsinstanz (also vor dem Amtsgericht) eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ der Wahreridentität festgestellt hat, nicht aber eine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“. Für letztere habe das Foto eine zu schlechte Qualität gehabt.

Dies reicht nach Auffassung des OLG nicht aus, um eine Verurteilung zu tragen, wenn nicht zusätzliche Feststellungen getroffen werden, wie z.B. das der Betroffene Halter des Pkw ist oder in einer solchen Beziehung zu dem Halter des Pkw steht, dass ein Zugriff auf den Pkw zu der fraglichen Zeit nicht auszuschließen sei.

Ergebnis: das Urteil des Amtsgerichts wurde aufgehoben und die Sache zurück verwiesen. Hier das Aktenzeichen: OLG Oldenburg, Beschl. v. 2.1.18, 2 Ss (OWi) 354/17.

Betroffene sollten sich frühzeitig informierern (Achtung: kurze Fristen!) und anwaltlichen Rat einholen. Ganz wichtig: keine eigenen Angaben machen, bevor der Anwalt befragt wurde.

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