Vorsicht! Handy-Blitzer sind in Rheinland-Pfalz bereits eingeführt
Stau oder stockender Verkehr auf der Autobahn verführt den Einen oder Anderen immer mal wieder dazu, einen Blick aufs Handy zu werfen. Nur kurz schauen, wer geschrieben hat, eine Sprachnachricht abhören oder eine Nachricht senden, dass es länger dauert? Keine gute Idee. Denn wer dabei erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt in Flensburg.
Bisher gelang es der Polizei nur vereinzelt, Handyverstöße am Steuer zu ahnden. Doch dass die künstliche Intelligenz auch vor dem Straßenverkehr nicht halt macht, sehen wir an den neuesten Handy-Blitzern. Dabei kommt eine mobile Kamera zum Einsatz, die – verdachtsunabhängig – mithilfe Künstlicher Intelligenz auch bei fließendem Verkehr erkennt, ob der Fahrzeugführer sein Handy benutzt und ob er es in der Hand oder am Ohr hat. Jedes vorbeifahrenden Fahrzeug wird erfasst. Der Hightech-Kamera entgeht dabei nichts. Die aufgenommenen Bilder und Daten landen nach wenigen Sekunden in der Datenbank und werden mithilfe Künstlicher Intelligenz analysiert. Das geht alles sehr schnell. Zum Schluss sichten die Beamten das Material und der Bescheid an den Fahrzeughalter ergeht.
In Rheinland-Pfalz zeigte ein Pilotprojekt beim Einsatz der sogenannten „Monocams“ (Handy-Blitzer) ein umfassend positives Ergebnis (für die Polizei). Deshalb wurde im Polizeigesetz Rheinland-Pfalz im Februar 2025 dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die Handy-Blitzer sollen dort nun flächendeckend zum Einsatz kommen.
Die Voraussetzung für das Verwenden der Handy-Blitzer schuf das Amtsgericht Trier (Az.: 27c OWi 8041 Js 2838/23). Das Gericht bestätigte, dass ein festgestellter Handyverstoß durch die KI-Bildanalyse der Monocam rechtmäßig ist und nicht dem Beweisverwertungsverbot unterliegt. Auch den Einwand, dass die Methode der Handy-Blitzer eine Massenüberwachung darstelle, weil die Kamera verdachtsunabhängig fortlaufend Daten überträgt, wehrte das Gericht ab. Entsprechende Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister dürfen verhängt werden.
NOCH werden die Handy-Blitzer nicht deutschlandweit genutzt, weil die einzelnen Länder dafür ihr Polizeigesetz ändern müssen. Werden Sie also außerhalb von Rheinland-Pfalz oder Pilotprojekten durch einen Handy-Blitzer erfasst und erhalten später einen Bußgeldbescheid, sollten Sie dagegen Einspruch einlegen.
Dr. Henning Hartmann
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht