Vorfahrt bei Einfahren in den Kreisverkehr

Wenn eine gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die Ansprüche aus einem Unfallereignis ausgleicht, muss geklagt werden. Die Eingangsinstanz ist häufig das Amtsgericht, bei höheren Streitwerten (Ab € 5.000,-) das Landgericht. In letzteren Fällen ist dann die Berufungsinstanz das Oberlandesgericht, abgekürzt OLG. (In Berlin heißt dies Kammergericht, abgekürzt „KG“). Da die Versicherer immer restriktiver in ihrer außergerichtlichen Zahlungsbereitschaft … Weiterlesen