Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann berät zu dem Thema, ob man wegen zu häufigen Falschparkens seinen Führerschein verlieren kann. Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts.
„Unfall im Kreisverkehr – ein Dauerbrenner. Der Fall, das ein Einfahrender in einen Kreisverkehr mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, von dem er annimmt, es werde vorher ausfahren, ist ein sehr häufiger Fall, in dem Unfälle reguliert werden müssen.
Es ist nochmals zur Klarstellung durch das Amtsgericht Hamburg Barmbek am 11.April 2014 gekommen, das in diesen Fällen der Einfahrende zu 100% haftet. Und zwar aus folgendem Grund, vor Einfahrt in den Kreisverkehr ist das sogenannte Zeichen 205 zu passieren, das ist das Vorfahrtszeichen. Wenn dann in den Kreisverkehr eingefahren wird, handelt es sich um einen Vorfahrtsverstoß und damit auch um einen Anscheinsbeweis zu Gunsten einer Haftung des Einfahrenden.“
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