Verwertbarkeit einer Atemalkoholmessung

Bei Verstößen gegen die sogenannte 0,5-Promille-Grenze des § 24a StVG ist es ausreichend, dass dem Betroffenen eine entsprechende Atemalkoholkonzentration nachgewiesen wird. Eine Blutentnahme ist hingegen für eine Verurteilung nicht erforderlich. Denn es handelt sich hierbei lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, während die Straftat der Trunkenheit im Straßenverkehr (bei Fahrten ohne Fahrfehler) bei 1,1 Promille beginnt und … Weiterlesen