rote Ampel-Augenblicksversagen: Kein Fahrverbot

Auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten kann der Führerschein in Gefahr sein. Und zwar ab einer bestimmten „Schwere“ des Verstoßes in Form eines Fahrverbotes. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit drastisch überschritten worden ist, oder, und darum soll es in diesem Beitrag gehen, bei einem Rotlichtverstoß. Dies allerdings nur dann, wenn das Rotlicht länger … Weiterlesen