Vorsicht beim Ausparken!

Auch auf einem Betriebsgelände muss man vorsichtig ausparken, da man sonst in bestimmten Fällen auf seinem Schaden sitzen bleiben kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 20. Juli 2006 (Aktenzeichen: 4 Sa 396/06) entschieden. Dabei ist es unerheblich, ob auf dem Betriebsparkplatz die Straßenverkehrsordnung entsprechend oder einfach nur das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zur Rechtsanwendung … Weiterlesen