Urteil: Bußgeldbehörde muss präzise arbeiten
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wie zum Beispiel Geschwindigkeitsverstöße verjähren in drei Monaten, solange noch kein Bußgeldbescheid zugestellt ist (§ 26 III StVG). Unterbrochen werden kann diese Frist durch Übersendung eines Anhörungsbogen (§ 33 OWiG). Und nun wird es interessant. Bußgeldbehörden müssen nämlich auf Formularen genau angeben, ob sie gegen einen Autofahrer als Beschuldigten ermitteln oder ob … Weiterlesen