Anordnung der MPU

Bei einer Verurteilung wegen des Vorwurfes der Trunkenheitsfahrt wird immer häufiger die medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Diese Entwicklung bei Gerichten und Führerscheinstellen steht im Widerspruch zu § 13 Fahrerlaubnisverordnung, der die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung erst ab einem Wert von 1,6 Promille vorsieht. Die Vorschrift des § 13 FeV besagt, dass die MPU anzuordnen ist ab … Weiterlesen