Versicherung kann nicht Nachbesichtigung fordern – der Geschädigte kann Gutachter seiner Wahl beauftragen

(Oranienburg) Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung des Geschädigten, sein Fahrzeug der Versicherung des Unfallgegners zur Nachbesichtigung zu überlassen. Dies entschied das LG Lübeck am 19.4.13 (A.Z. 16 O 19/12). Die Übersendung des Schadengutachtens reicht aus, auch wenn der Geschädigte sich den Gutachter selber ausgesucht hat. Die Unfallgegnerische Versicherung kann dann nicht die Zahlung mit der … Weiterlesen