Keine Rente für Raser

Wer eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und somit eine Straftat begeht, hat keinen Anspruch auf Verletztenrente. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Wie in dem Urteil zu dem Aktenzeichen B 2 U 1/07 R (Urteil vom 18.03.2008) ausgeführt, überholte der Autofahrer auf dem Weg zur Arbeit vor einer Bergkuppe und einer Rechtskurve mit seinem PKW … Weiterlesen