Verlust der Fahrerlaubnis wegen Drogenabhängigkeit

Der Führerschein kann auf unterschiedliche Arten und Weisen verloren werden. Hier ein Beispiel. Drogenabhängigkeit führt meist zum Verlust der Fahrerlaubnis. Und zwar nicht aufgrund einer Entziehung durch das Gericht, sondern durch die Führerscheinstelle. Vor diesem Hintergrund hatte das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg (Beschluss vom 8.7.13 – A.Z.: W 6 S 13.543) einen Fall zu entscheiden, indem gegen einen Verkehrsteilnehmer wegen Drogenhandels ermittelt worden war. Der Betroffene war drogenabhängig. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis. Hiergegen richtete sich der Antrag des Betroffenen (§ 80 V VwGO) ohne Erfolg. Die Verwertbarkeit eines ärztlichen Gutachtens war gegeben, obwohl es im Rahmen des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens wegen Betäubungsmittelhandels (§ 29 BtMG) eingeholt worden war. Daher konnte die Fahrerlaubnisbehörde auf dieses Gutachten, das im Rahmen eines Strafverfahrens eingeholt worden war zurückgreifen.

Auch der in der Strafhaft (zwangsweise) absolvierte Abstinenznachweis wurde von dem Gericht nicht akzeptiert, da ein Abstinenzzeitraum in „freier Sozialgemeinschaft“ zu absolvieren sei. Ein solcher Abstinenznachweis ist regelmäßig im Wege der Fahreignungsbegutachtung zu erbringen, wenn die Fahrerlaubnis erneut beantragt wird. Dieser Punkt wird häufig übersehen oder zu spät erkannt. Denn nicht das Straf- oder Bußgeldverfahren hindert die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist. Es ist die Neuerteilung durch die Führerscheinstelle, die problematisch ist. Dann auch nach Verbüßen einer Sperrfrist wird in Deutschland die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens verlangt. Anders im EU-Ausland (außer Österreich). Mit einer EU-Fahrerlaubnis kann daher unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland gefahren werden, und zwar auch ohne Absolvierens einer MPU.

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