Es ist möglich, einen ausländischen EU-Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen. Heute ein kurzer Überblick.
Immer mehr Führerscheinstellen schreiben ausländische EU-Fahrerlaubnisse mittlerweile anstandslos in deutsche Führerscheine um. Dies ist eine positive Entwicklung, die von mir in den letzten Monaten beobachtet werden konnte.
Bekanntlich ist eine ausländische EU-Fahrerlaubnis in Deutschland ohne jede Formalität anzuerkennen. Dies gilt auch, wenn in Deutschland vor Neuerteilung noch die MPU zu absolvieren gewesen wäre. Der Grund ist die Fahreignungsüberprüfung im Ausland, die nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie überall Gültigkeit hat, auch in Deutschland.
Nun können deutsche Staatsbürger, die ihren Wohnsitz (wieder) im Inland haben, die Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Grundlage hierfür ist § 30 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
In der Vergangenheit haben sich aber die deutschen Führerscheinstellen hiermit häufig schwer getan und auf die noch offene MPU verwiesen. Sie wurden hierbei regelmäßig durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes gebremst, der darauf verwies, dass auch im Ausland eine Überprüfung auf Fahreignung erfolgte.
Die Folge ist, dass die Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist. Und wenn sie in Deutschland gültig ist und der Betroffene in Deutschland wieder seinen Wohnsitz hat, dann ist nun einmal auch die deutsche Führerscheinstelle wieder zuständig, für die Ausstellung eines Dokumentes. Das bedeutet, dass ein Anspruch auf Umschreibung besteht.
Immer mehr Führerscheinstellen sind daher in letzter Zeit auch der Rechtsprechung gefolgt und kommen dem Anspruch der Betroffenen auf Umschreibung des ausländischen EU-Führerscheins in einen deutschen Führerschein nach. Die Rechtslage wird somit nach wie vor für nicht gut befunden, sie wird aber befolgt. Hierzu kann man wohl nur sagen, dass es viele Menschen gibt, die viele Gesetze nicht gut finden. Hieran müssen Sie sich trotzdem halten.