Erneut soll es heute um Rechtsprechung zur Gültigkeit eines EU-Führerscheins trotz MPU-Anordnung in Deutschland gehen. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen stärkt in der heute besprochenen Entscheidung – erneut – die Rechte von Fahrerlaubnisinhabern. Aber schauen wir den Fall genau an.
VG Gelsenkirchen, Urteil vom 02.09.2008 – Az. 7 K 1448/08
Wer nach einer Trunkenheitsfahrt oder dem Entzug der Fahrerlaubnis einen EU-Führerschein erwirbt, sieht sich häufig mit der Frage konfrontiert, ob dieser Führerschein in Deutschland anerkannt werden muss. Mit einer vielbeachteten Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen klargestellt, dass deutsche Behörden die Anerkennung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis nicht ohne Weiteres verweigern dürfen.
Das Urteil betrifft insbesondere Fälle, in denen deutsche Fahrerlaubnisbehörden nach einem Führerscheinentzug die Vorlage einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verlangen.
Der Sachverhalt:
Dem Kläger war nach einer Alkoholfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,88 Promille die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist beantragte er zunächst die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis in Deutschland.
Da die Behörde eine MPU verlangte und der Betroffene diese nicht absolvieren wollte, wurde der Antrag später abgelehnt. Anschließend erwarb der Kläger eine Fahrerlaubnis in Tschechien. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde akzeptierte diesen Führerschein jedoch nicht und untersagte ihm das Fahren in Deutschland. Zur Begründung verwies sie auf die frühere Alkoholfahrt und die nicht vorgelegte MPU.
Die Entscheidung des VG:
Das Gericht hob die Entscheidung auf
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Untersagungsverfügung für rechtswidrig.
Nach Auffassung des Gerichts waren die deutschen Behörden verpflichtet, die in Tschechien ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen. Grundlage hierfür war das europäische Fahrerlaubnisrecht sowie die damalige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Entscheidend war, dass:
• die deutsche Sperrfrist bereits abgelaufen war,
• der EU-Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde,
• im Führerschein ein Wohnsitz im Ausstellerstaat eingetragen war,
• keine neuen Verkehrsverstöße nach Erteilung des EU-Führerscheins vorlagen.
MPU in Deutschland bedeutet nicht automatisch Fahrverbot in der gesamten EU:
Das Urteil macht deutlich, dass eine in Deutschland angeordnete MPU nicht automatisch dazu führt, dass ein später rechtmäßig erworbener EU-Führerschein unbeachtlich ist. Und da Deutschland zur EU gehört greift auch die gegenseitige Anerkennungspflicht. Folge: Es darf auch in Deutschland wieder gefahren werden.
Die Begründung:
Nach den europäischen Vorschriften prüfen grundsätzlich die Behörden des Ausstellerstaates, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorliegen. Andere Mitgliedstaaten dürfen diese Entscheidung nur in engen Ausnahmefällen infrage stellen.
Wann darf Deutschland die Anerkennung verweigern?
Eine Ausnahme hiervon kommt insbesondere dann in Betracht, wenn nachweisbar feststeht, dass die Wohnsitzvoraussetzungen bei der Erteilung des EU-Führerscheins nicht erfüllt waren.
Allein Vermutungen oder Zweifel reichen jedoch nicht aus.
Das Gericht stellte klar, dass deutsche Behörden belastbare und eindeutige Informationen benötigen. Bloße Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten genügen nicht.
Bedeutung für Betroffene im Fahrerlaubnisrecht
Auch wenn sich die Rechtslage im Bereich der EU-Führerscheine in den vergangenen Jahren teilweise verändert hat, bleibt ein Grundsatz weiterhin von großer Bedeutung:
Nicht jede MPU-Anordnung führt automatisch dazu, dass ein im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland wirkungslos ist.
Gerade bei älteren Entziehungen der Fahrerlaubnis, Alkoholverfahren, Drogenfällen oder problematischen Behördenentscheidungen kann eine genaue rechtliche Prüfung entscheidend sein.
FAQ zum EU-Führerschein und zur MPU:
Muss ein EU-Führerschein in Deutschland anerkannt werden?
Grundsätzlich ja. Fahrerlaubnisse, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig erteilt wurden, sind innerhalb der Europäischen Union anzuerkennen.
Kann Deutschland trotz EU-Führerschein eine MPU verlangen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind insbesondere der Zeitpunkt der Erteilung, frühere Maßnahmen und die Einhaltung europäischer Vorgaben.
Reichen Zweifel am Wohnsitz aus, um die Anerkennung zu verweigern?
Nein. Nach der Rechtsprechung müssen eindeutige und belastbare Informationen vorliegen.
Ist ein EU-Führerschein eine Alternative zur MPU?
Pauschale Aussagen sind nicht möglich. Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Die rechtlichen Anforderungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert.
Lohnt sich eine Überprüfung älterer Fahrerlaubnisentscheidungen?
Ja. Insbesondere bei älteren MPU-Fällen können sich rechtliche Ansatzpunkte ergeben, die eine erneute Prüfung sinnvoll machen.
Beratung im Fahrerlaubnisrecht und bei MPU-Verfahren ist unbedingt zu empfehlen.
Sie haben Fragen zur MPU, zum EU-Führerschein oder zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis?
Dr. Hartmann & Partner
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