Fahrrad und MPU: was hat der EU -Führerschein damit zu tun ? 

Heute geht es darum, was denn eine Fahrradfahrt unter Alkoholeinfluss mit der MPU (sog. „Idiotentest“) und dem EU-Führerschein zu tun haben. 

Nicht selten erreichen uns Fälle, in denen grundsätzlich eine gute Absicht bestand, das Fahrrad zu nutzen.

Und vielleicht kennen Sie das auch: 

Man hat einen schönen Abend geplant. Und da wahrscheinlich das eine oder andere Gläschen fließen werden, lässt man das Auto stehen. 

Da die öffentlichen Verkehrsmittel aber zu später Stunde kaum oder unregelmäßig fahren, wird das Fahrrad genommen. 

So weit, so gut die Absicht. 

Doch was passiert, wenn man mit dem Fahrrad angehalten wird, wenn man ein paar Gläser zuviel getrunken hat ?

Dazu bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 25.4.2022 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (AZ.: 11 Cs 21.2988), dass es sehr wohl rechtmäßig ist, dass der Fahrradfahrer, der in dem Fall betrunken Fahrrad fuhr

(über 1,6 Promille), wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde. 

Aber damit nicht genug. 

Im Anschluss ordnete die Fahrerlaubnisbehörde auch noch an, dass der Fahrradfahrer ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU/„Idiotentest“) vorzulegen habe. 

Da der Fahrradfahrer das nicht einsah, erfolgte seitens der Fahrerlaubnisbehörde ein allumfassendes Fahrverbot, inklusive des Verbotes, Fahrrad zu fahren. 

Zu recht, entschieden nicht nur der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, sondern auch schon in anderen Fällen das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 17.08.2012, AZ.: 10 A 10284/12) und auch das Verwaltungsgericht Neustadt (Urteil vom 12.08.2020, AZ.: 1 K 48/20). 

Kann man in so einem Fall noch etwas tun, um doch wieder Fahrrad oder Pkw fahren zu können ? 

Die Antwort lautet eindeutig: aber ja, auf jeden Fall !

Hier das Stichwort „ EU-Führerschein „ !

Lassen Sie sich dazu jedoch unbedingt von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten und ggf. gesetzlich vertreten, damit Ihnen keine Fehler unterlaufen. 

Von Vorteil ist hier natürlich eine vorhandene Verkehrsrechtsschutzversicherung. 

Denn egal, ob Sie das Verfahren gewinnen oder nicht: mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung zahlen Sie keinen Cent. 

Und sogar zu Gericht müssen Sie nicht selbst, wenn Sie dies nicht möchten. 

Auch das übernimmt Ihr Rechtsbeistand für Sie. 

Sie sehen also: Sie können also nur gewinnen. 

Für weitere Fragen oder auch einen telefonischen Beratungstermin stehen wir Ihnen selbstverständlich wieder gern zur Verfügung: info@ra-hartmann.de

Dr. Henning Hartmann

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oranienburg und Berlin