MPU trotz Rezept? Vor Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund von Drogenkonsums ist von der Behörde eine Überprüfung der Fahreignung durchzuführen. Hierbei muss der Betroffene regelmäßig das angeordnete Gutachten beibringen, um die Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern. In dem heute besprochenen Fall geht es um einen Betroffenen, der aufgrund von ärztlicher Medikation den Wirkstoff Cannabis (THC) einnahm. Wir gehen der Frage nach, ob eine MPU nötig ist oder ein rein ärztliches Gutachten reicht.
Unterschiedliche Arten der Fahreignungsbegutachtung
Im Hinblick auf den Führerschein geht es in diesem Zusammenhang immer um die Einschätzung und Begutachtung der Fahrgeeignetheit bzw. Fahreignung. Wichtig zu wissen: Es gibt unterschiedliche Arten von Fahreignungsbegutachtung. Die bekannteste ist die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung). Wenn aber eine (reine) ärztliche Untersuchung vorrangig einzuholen ist, kann die Anordnung der Beibringung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ungeeignet sein.
Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 25.08.2020 (Aktenzeichen 11 ZB 20.1137). Es wurde von dem Gericht klargestellt, dass zunächst grundsätzlich nur eine ärztliche Untersuchung anzuordnen ist, wenn nicht ausnahmsweise von vornherein davon auszugehen ist, dass nur eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur Klärung der Eignungszweifel geeignet und erforderlich ist. Dies hatte auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24.06.1993 (A.Z.: 1 BvR 689/92 = BVerfGE 89, 69) schon so gesehen.
Es ergebe sich ein Stufenverhältnis zwischen den beiden Begutachtungsformen, das die Fahrerlaubnisbehörde grundsätzlich zu beachten habe. Hergeleitet wird dies aus § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Hierbei kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) angeordnet werden. Wenn dies nach Würdigung des ärztlichen Gutachtens oder des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zusätzlich erforderlich ist.
MPU trotz Rezept? Nicht im vorliegenden Fall!
Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene eine Dauermedikation mit Cannabis (THC) erhalten. Hieraus durfte die Behörde aber nicht ohne weiteres auf Zweifel an der Fahreignung schließen, die sofort eine MPU angezeigt erscheinen lassen. Denn es darf dem Betroffenen nicht mehr an Untersuchungen abverlangt werden, als erforderlich. Gegenüber einer ärztlichen Untersuchung stelle eine medizinisch-psychologische Begutachtung (MPU) den größeren Eingriff dar. Weil sie über rein medizinische Feststellungen hinausgeht und eine Offenlegung der engeren persönlichen Lebenssphäre erfordert. Dies unter Falle dem strengen Schutz von Artikel 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz).
Man kann sich also merken, dass die Behörde vor Anordnung der MPU eine ärztliche Untersuchung in bestimmten Fällen vorschalten muss, nämlich wenn dies der Sachverhalt angezeigt erscheinen lässt. Gleichzeitig ist aber zu beachten, dass die bloße Anordnung der MPU oder eben des ärztlichen Gutachtens kein eigenständig angreifbarer Verwaltungsakt ist. Erst die Entziehung der Fahrerlaubnis ist die Verfügung, die, erforderlichenfalls mit Hilfe des Verwaltungsgerichts, angegriffen werden kann.