Ersatz der Anwaltskosten bei Inanspruchnahme der Kasko?
Im Grundsatz muss nach einem schuldlosen Unfall der Geschädigte so gestellt werden, als ob es den Unfall nie gegeben hätte. Zahlen muss dann aber nicht der Schädiger selber, sondern seine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das in diesem Beitrag beschriebene Urteil betrifft eine Situation, die in unserer Praxis ziemlich häufig vorkommt. Nach einem Unfall will die gegnerische Haftpflichtversicherung zunächst … Weiterlesen