Unfall: wie wirken sich Vorschäden auf den Anspruch aus?

Bei der Unfallregulierung stößt man recht häufig auf das Problem, dass das beschädigte Fahrzeug bereits Vorschäden hatte. Und es stellt sich die Frage, wie sich diese Vorschäden auf die Ansprüche aus dem Verkehrsunfall auswirken. Denn es wird immer häufiger von Seiten der Versicherer bei der Unfallregulierung eingewendet, das beschädigte Fahrzeug habe einen Vorschaden gehabt. Sodann wird die Zahlung von Schadensersatz abgelehnt. Dies in den meisten Fällen zu Unrecht!

Aber der Reihe nach. Im Jahre 2011 wurde das sogenannte „Hinweis- und Informationssystem Informa HIS“ installiert. Durch dieses System erlangen Versicherer zu jedem Fahrzeug Kenntnis von Vorschäden. Der Zweck war, dem systematischen Manipulieren von Unfallregulierungen entgegen zu wirken. Denn zum Teil wurde Fahrzeuge mehrfach verunfallt und immer wieder neu Schadensersatz verlangt.

Wenn aber nun ein Vorschaden vorlag, kann nicht ohne weiteres die Schadensregulierung abgelehnt werden. Und zwar selbst dann nicht, wenn der Anspruchssteller von diesem Vorschaden wusste. Für die Bemessung des Anspruches ist in diesen Fällen vielmehr der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 287 ZPO) anzuwenden. Dies bedeutet, dass eine Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall nicht allein mit der Begründung abgewiesen werden kann, dass der Geschädigte auch den Ersatz von Schäden verlangt, die nicht aus dem Unfallereignis herrühren (vgl. BGH DAR 90, 224 und BGH zfs 90, 258; sowie Urteil vom 20.2.81 – A.Z. VI ZR 182/79 = NJW 81, 1454).

Dies bedeutet, dass dem Vorschaden zum einen durch einen angemessenen Abschlag Rechnung getragen werden kann. Jedenfalls ist die Möglichkeit eröffnet, eine Neuberechnung des Schadens vorzunehmen, etwa durch die Aufforderung an den Sachverständigen, unter Zugrundelegung der neuen Erkenntnisse zu dem Vorschaden sein Gutachten nachzubessern.

Hierbei sollte aber nicht aus dem Auge verloren werden, dass in den Fällen, in denen eine vollständige Reparatur des Vorschadens erfolgt ist, auch ein voller Anspruch auf Ersatz der neuen Schäden gegeben ist. In diesen Fällen sind daher Belege über die Reparatur (Rechnungen usw.) gut aufzuheben, damit sie ggf. später im Prozess vorgelegt werden können.

Wie man sieht, ist bei der Unfallschadenregulierung eine gute Beratung von großer Bedeutung. Auch kleinste Fehler werden von den Versicherern heutzutage gnadenlos ausgenutzt, um die Ansprüche herunterzukürzen oder sogar ganz abzulehnen. Dies sollten Sie sich als Geschädigter nicht gefallen lassen!