Wer sich falsch verhält, muss die Konsequenzen tragen. Das haben wir schon als Kind gelernt. Im Straßenverkehr gibt es im Schilderdschungel mit seinen vielen Regeln des Verkehrsrechts zahlreiche Gelegenheiten, etwas falsch zu machen. Man überfährt eine rote Ampel oder wird beim Schnellfahren geblitzt, man begeht Fahrerflucht oder wird nach einer Feier bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt. Als Konsequenz bekommt man ein Verwarnungsgeld, einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder schlimmstensfalls eine strafrechtliche Anklage.
Natürlich muss man auch im Straßenverkehr für sein Handeln geradestehen. Das gilt aber nicht nur für Sie als Verkehrsteilnehmer, sondern auch für die Polizei: Wenn der Staat will, dass Sie sich richtig verhalten, können Sie auch vom Staat verlangen, dass er sich richtig verhält. Denn auch für die Polizei gelten Regeln: So müssen sämtliche Messungen, ob das nun solche zur Bestimmung des Blutalkohols, der Geschwindigkeit oder des Abstands sind, nach den Vorschriften des Verkehrsrechts erfolgen. Wenn sich die Beamten nicht an die genauen Abläufe halten, sind die Messungen anfechtbar. Hier bedarf es eines guten Anwalts für Verkehrsrecht, die Ermittlungsakte sorgfältig zu überprüfen und die Fehler zu finden. In der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner finden Sie kompetente Ansprechpartner, die Ihnen in allen verkehrsrechtlichen Fragen zur Seite stehen, die Sie beraten und vertreten. Wir haben umfangreiche Erfahrung in allen Fragen des Verkehrsrechts.
Wird Ihnen eine Fahrerflucht vorgeworfen? Wir vertreten Sie im Anhörungsverfahren und vor Gericht. Sie sind geblitzt worden? Wir überprüfen die Ermittlungsakte der Polizei und gehen gegen den Bußgeldbescheid oder Strafbefehl vor. Oder sollen Sie eine Trunkenheitsfahrt begangen haben? Soll sogar der so genannte „Idiotentest“ (MPU) durchgeführt werden? Es droht der Führerscheinentzug? All diese Maßnahmen der Polizei sind überprüfbar. Wenn die MPU etwa bei einem ersten Verstoß angeordnet wird, ohne dass es Anzeichen für irgendeinen Missbrauch gibt, so kann sie unverhältnismäßig sein und müsste dann aufgehoben werden. Bitte beachten Sie aber, dass dies alles Fragen des Einzelfalls sind und nicht pauschal beantwortet werden können. Bei uns finden Sie jedoch versierte Anwälte für Verkehrsrecht, die Ihnen diskret und schnell helfen.
Auch bei Verkehrsunfällen ist es wichtig, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden. Nur ein spezialisierter Anwalt ist in der Lage, all Ihre Ansprüche zu erkennen und durchzusetzen. Ob Sie nun Opfer eine Auffahrunfalls wurden oder Ihnen jemand die Vorfahrt genommen hat, oder auch wenn Ihnen auf dem Parkplatz am Supermarkt jemand seine Autotür gegen Ihre geschlagen hat: Das Opfer eines Verkehrsunfalls hat zahlreiche Ansprüche gegen den Unfallverursacher. Diese Ansprüche betreffen nicht nur den Schaden am Auto selbst, sondern auch weiter gehende Schäden wie Nutzungsausfall und Wertminderung. Auch darüber hinaus können aber Ansprüche bestehen: Einem Unfallopfer können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden zustehen, eventuell auch auf Erwerbsausfall oder gar Unfallrente. Es gibt auch Schadensersatz für einen entgangenen Urlaub oder eine Veranstaltung, die man absagen musste, oder es müssten Arztrechnungen und Kosten für Therapien erstattet werden. Auch hier wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Team von Verkehrsanwälten, die sorgfältig jeden Anspruch für Sie geltend machen.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin, in dem wir mit Ihnen gemeinsam und in Ruhe Ihren Fall besprechen können, oder nutzen Sie die Möglichkeit der Onlinerechtsberatung. Wir sind in allen Fragen des Verkehrsrechts für Sie da.
Rechtsprechung im Einzelnen
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