Prozesstag am Landgericht Moabit am 15.02.24 – weitere Ermittler sagen aus

Am Donnerstag, 15.02.24, ging es nach dreiwöchiger Unterbrechung am Landgericht Berlin – Moabit weiter im 49 Millionen – Prozess des Tresorraubs der Fasanenstraße 77. Der Vorsitzende kündigte die Anhörung von drei Zeugen, alle Polizeibeamte und mit den Ermittlungen bestens vertraut, an.

Zuerst wurde der Polizeibeamte Herr H., 29, befragt. Dieser hat die Ermittlungen von Tag eins an mit geführt und begleitet. Er berichtete davon, dass er auch am Tattag mit vor Ort war. Weiterhin schilderte er, dass der ehemalige Geschäftsführer der Schließfachanlage und jetzige Kronzeuge Thomas S. auch durch Herrn H. befragt wurde. Auch die Verteidiger der Mitangeklagten befragten den Zeugen ausführlich und wollten herausfinden, inwieweit die polizeilichen Vernehmungen des Kronzeugen Thomas S. durch den Zeugen Hinweise / Beweise auf die mutmaßliche Mittäterschaft ihrer Mandanten erkennen lassen.

„Gab es bei Ihrer Vernehmung konkrete Hinweise auf den hier Mitangeklagten Bilall M.?“ Herr H. zögerte und antwortete verhalten: „Mir fällt gerade nichts ein“.

„Wie konnte der vom Kronzeugen als „Mo“ bezeichnete Mitangeklagte denn von ihm identifiziert werden?“ Antwort des Zeugen: „Zuerst erfolgten Lichtbildvorlagen, die aber nichts ergaben. Dann schauten wir im Umfeld der Familie M. Darüber weiß mein Kollege Herr W. aber besser Bescheid. Bei den gezeigten Videovergleichen hat der Kronzeuge Thomas S. jedenfalls den „Mo“ (Muhammet H.) dann erkannt.“

„Wären Sie oder Ihre Kollegen ohne die Aussagen des Mittäters (und damaligen Geschäftsführers des Schließfachunternehmens „Vallog“) auf die anderen Angeklagten gekommen?“ Wie mehrfach vorher zögerte der Zeuge und antwortete schließlich: „Wahrscheinlich nicht.“

Die Verteidiger wollten auch wissen, ab wann die Rede vom Mitangeklagten Mahmoud M. war. Der Zeuge sagte aus, dass schon sehr früh die Rede vom Mahmoud M. war. Der Kronzeuge habe davon berichtet, dass Mahmoud M. ihn mit einem Smart regelmäßig zu Treffen mit mindestens einen Mitangeklagten gefahren hat.

Weiter ging es mit Fragen an den Zeugen zum Porsche, den der Mitangeklagte Mahmoud M. fuhr. Dieser wurde von der „Prime24 Logistics Gmbh“ geleast. Der Gegenstand des Unternehmens waren hauptsächlich Logistik, Kurierdienste sowie Service-Dienstleistungen und Autovermietungen. Der Zeuge berichtete, dass eine vorzeitige nicht vertragsmäßige Rückgabe des Leasingfahrzeugs stattgefunden hat. Diese erfolgte dadurch, dass ein Beauftragter des Mahmoud M. sich zum Autohaus begab, bei dem der Porsche geleast wurde. Die Person legte im Autohaus die Fahrzeugschlüssel auf den Tresen und verließ das Gebäude. Auf Rufe der Angestellten wurde von dieser Person nicht reagiert. Es wird vermutet, dass es sich bei dieser Person um einen Verwandten des Mahmoud M. handelt.

Außerdem konnte der Zeuge über die Standort-Auswertung des Fahrzeugs berichten. Hierbei konnten zum Teil der Fahrzeugstandort und die Bewegungen und gefahrenen Fahrtrouten des geleasten Porsche festgestellt werden. Warum nur einige Strecken zu unregelmäßigen Uhrzeiten von der Datenübertragungs-Box des Fahrzeugs übermittelt wurden, konnte laut Zeuge selbst der Automobilhersteller nicht begründen.

Der Polizeibeamte erwähnte, dass laut Standortauswertung der Kronzeuge Thomas S. mindestens teilweise falsche Angaben zum zeitlichen Ablauf der Treffen zwischen ihm und einigen Mitangeklagten gemacht haben muss.

Der Verteidiger Rechtsanwalt Conen hinterfragte, ob die Standortdaten denn auch mit den Aussagen des Kronzeugen abgeglichen worden seien. Der Zeuge verneinte.

Der zweite Zeuge des Tages war der Polizeibeamte Herr B., 31. Er hat seinen Kollegen bei den Ermittlungen zugearbeitet. Herr B. schilderte ausführlich die Auswertung verschiedener Mobiltelefone der Angeklagten. Der Zeuge konnte feststellen, dass der Angeklagte Bilall M. den Mitangeklagten Mahmoud M. anwies, verschiedene Dinge zu erledigen, wie Rechnungen von A nach B zu überweisen oder sich um Mietrückstände zu kümmern.

Nach der Anhörung des zweiten Zeugen war es bereits 15:30 Uhr, sodass die Verhandlung bis zum 29.02.24 unterbrochen wurde. Dann soll der Polizeibeamte W. aussagen.

Auch davon werden wir berichten.